Pflegeversicherung – Thailand

Die Pflegeversicherung beim Arbeiten in Thailand ist wie die Sozialversicherungspflicht generell ein wichtiger Punkt. Er sollte in jedem Fall vor dem Aufenthalt im Ausland verbindlich geklärt werden. Ob Sozialversicherungspflicht und damit auch Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Thailand besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besteht keine Versicherungspflicht, stellt eine freiwillige Versicherung in vielen Fällen eine sinnvolle Option dar. Lücken im Versicherungsschutz lassen sich mit privaten Angeboten effektiv schließen.

Pflegeversicherung mit Entsendung

Wer zum Arbeiten ins Ausland geht, kann auch dort der deutschen Versicherungspflicht unterliegen. Das gilt auch für die Pflegeversicherung beim Arbeiten in Thailand. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine sogenannte Entsendung handelt. Notwendige Kriterien dafür sind:

  • Der Arbeitsaufenthalt im Ausland ist zeitlich befristet
  • Der Aufenthalt findet im Rahmen eines bereits bestehenden und in Deutschland sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses statt
  • Auch im Ausland ist der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden

Sind diese Kriterien erfüllt, besteht damit im Rahmen der Entsendung auch Versicherungspflicht in der deutschen Pflegeversicherung beim Arbeiten in Thailand. Dies hat allerdings keinen Einfluss auf die Bestimmungen zur Sozialversicherungspflicht im Arbeitsland. Da Deutschland mit Thailand kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kann es dadurch zu einer Doppelversicherung im Bereich der Sozialversicherung kommen.

Pflegeversicherung ohne Entsendung

Sind beim Arbeiten in Thailand die Kriterien für eine Entsendung nicht erfüllt, besteht in der Regel auch keine Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Der im Ausland Tätige sollte in diesem Fall genau prüfen, welchen Versicherungsschutz er benötigt und diesen gegebenenfalls mit privaten Versicherungsangeboten sicherstellen, – etwa mit einer Auslandskrankenversicherung. Eine Möglichkeit auch ohne Entsendung in Deutschland sozialversichert und damit auch in der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Thailand zu bleiben, bietet ein Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung. Kommt auch diese Möglichkeit nicht infage, ist es außerdem möglich, die Pflegeversicherung beim Arbeiten in Thailand auf Antrag freiwillig weiterzuführen. Diese Möglichkeit besteht auch für freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte. Aufgrund der freiwilligen Fortführung der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Thailand lassen sich insbesondere Vorversicherungszeiten sicherstellen, die in einem späteren Bedarfsfall für bestimmte Leistungsansprüche Voraussetzung sein können.

Beratung nutzen

Grundsätzlich sollten sich Personen vor einem Arbeitsauslandsaufenthalt individuell und umfassend zur Sozialversicherung und damit auch zur Pflegeversicherung beim Arbeiten in Thailand beraten lassen. Gerade wenn ohne eine Entsendung kein Sozialversicherungsschutz in Deutschland gegeben ist, sind private Absicherungen absolut notwendig. Auch im Falle einer Entsendung sollte immer genau geprüft werden, ob und in welchem Umfang ein zusätzlicher privater Versicherungsschutz bei einem Arbeitsaufenthalt in Thailand angebracht ist.

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