Pflegeversicherung – Kanada

Wie alle Bereiche der Sozialversicherung spielt auch die Pflegeversicherung beim Arbeiten im Ausland eine wichtige Rolle. Denn auch wenn beim Arbeiten im Ausland grundsätzlich das Territorialprinzip gilt und der Arbeitnehmer damit automatisch dem Sozialversicherungssystem im Arbeitsland unterliegt, kann auch im Heimatland noch Sozialversicherungspflicht bestehen. Ob das im Einzelfall tatsächlich so ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Pflegeversicherung bei Entsendung

Eine wichtige Rolle bei der Frage nach der Versicherungspflicht in der deutschen Pflegeversicherung spielt die Frage, ob es sich bei dem Auslandsarbeitsaufenthalt um eine Entsendung handelt oder nicht. Eine Entsendung nach Kanada liegt in der Regel immer dann vor, wenn:

  • Ein in Deutschland bereits sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Auftrag seines Arbeitgebers nach Kanada geht
  • Der Arbeitnehmer auch in Kanada gegenüber dem Arbeitgeber weisungsgebunden ist
  • Der Aufenthalt in Kanada von Anfang per Vertrag zeitlich auf maximal 60 Monate befristet ist

Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung gegeben, unterliegt die betroffene Person dem deutschen Sozialversicherungssystem und damit auch der deutschen Pflegeversicherung beim Arbeiten in Kanada. Gleichzeitig unterliegt die Person aber automatisch immer auch dem Sozialversicherungssystem im Arbeitsland. Dass es dadurch nicht zur Doppelversicherung kommt, regelt ein Sozialversicherungsabkommen. Es umfasst jedoch nur die Renten- und die Arbeitslosenversicherung. Eine Doppelversicherung gibt es jedoch auch im Bereich der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Kanada nicht, da es dort keinen direkt vergleichbaren Sozialversicherungszweig gibt.

Pflegeversicherung ohne Entsendung

Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben, besteht bei in Deutschland sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern häufig noch die Möglichkeit, über eine individuelle Ausnahmevereinbarung die Sozialversicherungspflicht und damit auch den Sozialversicherungsschutz in Deutschland aufrechtzuerhalten. Ist auch dies nicht möglich oder gewünscht und besteht in Deutschland keine Sozialversicherungspflicht, hat der Arbeitnehmer noch die Möglichkeit, die Pflegeversicherung beim Arbeiten in Kanada freiwillig in Deutschland weiterzuführen. Das ist vor allem dann immer sinnvoll, wenn eine Rückkehr nach Deutschland zu einem späteren Zeitpunkt geplant ist. Durch die freiwillige Fortsetzung können Vorversicherungszeiten erreicht werden, die im Bedarfsfall für bestimmte Leistungen notwendig sind.

Individuelle Beratung unerlässlich

Wer sich zum Arbeiten in Kanada entschließt, sollte sich in jedem Fall zur Pflegeversicherung und der Sozialversicherungspflicht grundsätzlich individuell beraten lassen. Pauschale Aussagen sind aufgrund der zahlreichen relevanten Faktoren bei der Klärung der Versicherungspflicht nicht sinnvoll möglich. Im Rahmen einer individuellen Beratung können persönliche Gegebenheiten berücksichtigt werden. Auf diese Weise lässt sich feststellen, ob Sozialversicherungspflicht besteht und vor allem auch welcher Versicherungsschutz damit tatsächlich gegeben ist. Eventuelle Lücken im Versicherungsschutz lassen sich dann gezielt und effektiv mit passenden Privatversicherungen schließen.

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