Pflegeversicherung – Schweden

Neben vielen anderen Punkten spielt auch die Pflegeversicherung beim Arbeiten in Schweden eine wichtige Rolle. Ob Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung in Deutschland besteht oder nicht, hängt vor allem davon ab, ob beim Arbeiten im Ausland überhaupt Sozialversicherungspflicht im Heimatland besteht. Besteht keine Pflicht zur Pflegeversicherung beim Arbeiten in Schweden, ist es in vielen Fällen möglich und auch durchaus sinnvoll, die Versicherung freiwillig weiterzuführen. Eine Doppelversicherung ist aufgrund europaweiter Abkommen ausgeschlossen.

Pflegeversicherung – abhängig von Art und Dauer der Beschäftigung

Wer zum Arbeiten im Rahmen einer sogenannten Entsendung ins Ausland geht, bleibt in der Regel in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Innerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes sorgen entsprechende Abkommen dafür, dass es in diesem Fall nicht zu einer Doppelversicherung kommt. Eine Entsendung liegt insbesondere immer dann vor, wenn:

  1. Der Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden sozialversicherungspflichtigen deutschen Beschäftigungsverhältnisses zum Arbeiten ins Ausland geht
  2. Gegenüber dem Arbeitgeber auch im Ausland Weisungsbindung besteht
  3. Der Auslandsarbeitsaufenthalt per Vertrag von Anfang an zeitlich auf maximal 24 Monate befristet ist

Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt, bleibt der Arbeitnehmer in Deutschland sozialversicherungspflichtig und damit auch in der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Schweden versicherungspflichtig.

Pflegeversicherung ohne Entsendung

Längst nicht in allen Fällen liegt beim Arbeiten in Schweden eine Entsendung vor. Insbesondere dann, wenn es sich um einen längerfristigen Arbeitsaufenthalt handelt oder für den im Ausland Tätigen zuvor keine Sozialversicherungspflicht in Deutschland bestand. Lag bereits Sozialversicherungspflicht in Deutschland vor, besteht die Möglichkeit, diese über eine Ausnahmevereinbarung aufrechtzuerhalten und so Leistungsansprüche zu sichern. Kommt diese Möglichkeit nicht in Betracht oder ist sie nicht gewünscht, können zuvor Sozialversicherungspflichtige oder freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte die deutsche Pflegeversicherung beim Arbeiten in Schweden freiwillig fortführen. Sie können sich auf diese Weise für den Bedarfsfall Ansprüche auf Leistungen sichern, die bestimmte Vorversicherungszeiten verlangen. Diese Möglichkeit ist vor allem dann immer sinnvoll, wenn eine Rückkehr nach Deutschland zu einem späteren Zeitpunkt geplant ist.

Beratung nutzen

Zur Sozial- und auch zur Pflegeversicherung beim Arbeiten in Schweden sollten Betroffene in jedem Fall eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen. Dank europaweiter Regelungen ist ein Arbeitsaufenthalt in Schweden zwar relativ einfach und unkompliziert. Aber aufgrund zahlreicher Faktoren, die eine Rolle spielen, kann es auch hierbei in Einzelfällen immer wieder zu Abweichungen kommen. Eine individuelle Beratung trägt außerdem immer dazu bei, Lücken im Versicherungsschutz aufzudecken. Sie lassen sich dann gezielt mit passenden privaten Versicherungsangeboten effektiv schließen.

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