Pflegeversicherung – Dänemark

Wer zum Arbeiten ins Ausland geht, sollt in jedem Fall über einen optimalen Versicherungsschutz verfügen. Das gilt auch für die Pflegeversicherung beim Arbeiten in Dänemark. Je nachdem, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitsaufenthalt im Ausland stattfindet, besteht in Deutschland weiterhin Versicherungspflicht und damit auch Versicherungsschutz. Das ist aber nicht immer gegeben. In solchen Fällen gibt es gute Alternativen, um den gewünschten Versicherungsschutz sicherzustellen. Privatversicherte müssen ebenfalls einige Dinge beachten.

Pflegeversicherung bei Entsendung

Die Frage nach der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Dänemark ist unmittelbar mit der Krankenversicherung verbunden. Das gilt für die gesetzliche Pflegeversicherung ebenso wie für die private Pflegeversicherung. In beiden Fällen gilt nämlich: „Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung“. Zu klären ist also, ob in Deutschland Sozialversicherungs- und damit auch Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Das ist im Rahmen einer Entsendung der Fall. Kriterien einer Entsendung sind:

  • Der Arbeitnehmer geht auf Anweisung seines Arbeitgebers im Rahmen eines bestehenden, in Deutschland sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zum Arbeiten ins Ausland.
  • Während der Tätigkeit im Ausland ist er an Weisungen seines Arbeitgebers gebunden.
  • Die Dauer des Auslandsaufenthaltes ist im Vorfeld vertraglich auf 24 Monate begrenzt.

Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt, ist der Arbeitnehmer weiterhin in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Aufgrund europaweiter Abkommen und Regelungen ist eine Doppelversicherung in diesem Fall ausgeschlossen.

Pflegeversicherung ohne Entsendung

Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, etwa weil der Aufenthalt länger als 24 Monate dauern soll, haben die Betroffenen die Möglichkeit, eine Ausnahmevereinbarung zu beantragen und auf diese Weise in Deutschland die Pflegeversicherung beim Arbeiten in Dänemark aufrechtzuerhalten. Eine weitere Alternative besteht darin, die Pflegeversicherung beim Arbeiten in Dänemark freiwillig fortzusetzen. Das kann sinnvoll sein, um Beitragszeiten sicherzustellen, die später Voraussetzung für Anspruch auf bestimmte Leistungen sein können. Kommen all diese Möglichkeiten nicht in Betracht, sollten die Betroffenen entstehende Lücken im Versicherungsschutz mit privaten Versicherungsangeboten schließen.
Wie bei gesetzlich Krankenversicherten folgt auch bei Privatversicherten die Pflegeversicherung der Krankenversicherung. Solange eine private Krankenversicherung in Deutschland besteht, läuft auch die private Pflegeversicherung automatisch weiter.

Beratung nutzen

Zur Pflegeversicherung beim Arbeiten in Dänemark sollten sich Betroffene in jedem Fall vor ihrem Aufenthalt im Ausland individuell und umfassend beraten lassen. Dank europaweiter Regelungen ist ein Arbeitsaufenthalt im europäischen Ausland zwar vergleichsweise unkompliziert. Im Einzelfall kann es jedoch immer zu Ausnahmen kommen. Auf diese Weise eventuell entstehende Lücken lassen sich mit privaten Versicherungsangeboten gezielt und effektiv schließen.

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