Pflegeversicherung – China

Ob Pflicht zur deutschen Pflegeversicherung beim Arbeiten in China besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind vor allem die Art und die Dauer der Beschäftigung in China. Im Zielland selbst gibt es keinen vergleichbaren Versicherungsschutz für diesen Sozialversicherungszweig.

Pflegeversicherung – abhängig von Art und Dauer der Beschäftigung

Wer zum Arbeiten nach China geht, bleibt unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland sozialversicherungspflichtig und damit auch versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. Das ist vor allem immer dann der Fall, wenn:

  • Der Auslandsarbeitsaufenthalt im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen deutschen Arbeitsverhältnisses stattfindet
  • Der Mitarbeiter dem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden bleibt
  • Der Aufenthalt im Ausland von vornherein vertraglich auf maximal 48 Monate befristet ist

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, handelt es sich um eine sogenannte Entsendung und der Mitarbeiter bleibt in Deutschland wie gewohnt sozialversicherungspflichtig.
Grundsätzlich unterliegt er allerdings auch der Sozialversicherungspflicht in China. Daraus kann sich in Bereichen der Sozialversicherung eine Doppelversicherung ergeben. Ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und China schließt eine solche Doppelversicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung aus.

Pflegeversicherung ohne Entsendung

Wer zum Arbeiten nach China geht, ohne dass es sich dabei um eine Entsendung handelt, unterliegt in der Regel nicht mehr der deutschen Sozialversicherungspflicht. Das gilt insbesondere für Personen, die in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt sind. Doch auch in diesem Fall kann Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung bestehen.
Denn auch beim Arbeiten in China gilt der Grundsatz, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt. Das gilt für die gesetzlichen Krankenkassen ebenso wie für eine freiwillig gesetzliche oder eine private Krankenversicherung. Konkret bedeutet dies, dass jede Person, die beim Arbeiten in China in Deutschland krankenversichert bleibt, egal ob gesetzlich, freiwillig oder privat, auch in der Pflegeversicherung bleibt. Ergeben sich durch einen Arbeitsaufenthalt in China Veränderungen an der bisherigen Sozialversicherungspflicht und damit auch an Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, besteht die Möglichkeit, die Pflegeversicherung freiwillig weiterzuführen. Auf diese Weise können zum Beispiel Vorversicherungszeiten erfüllt und Leistungen gesichert werden, falls eine spätere Rückkehr nach Deutschland geplant ist.

Umfassende Beratung nutzen

Weil die Pflegeversicherung beim Arbeiten in China von vielen verschiedenen und persönlichen Faktoren abhängt, ist die Klärung nicht immer ganz einfach. Betroffene sollten sich in jedem Fall umfassend und kompetent beraten lassen, welche Versicherungspflicht und damit auch welcher Versicherungsschutz in ihrem Fall konkret gilt. Wichtig ist auch, auf diese Weise zu klären, ob sich dabei Versicherungslücken ergeben. Diese lassen sich dann gezielt und effektiv mit privaten Angeboten schließen.

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