Lohnsteuer – Südafrika

Berufliche Aufenthalte im Ausland gehören heutzutage in vielen Branchen und Berufen bereits zum Arbeitsalltag. Für Arbeitnehmer bieten sie eine einmalige Chance, ihre Karriere deutlich voranzubringen. Denn auch Arbeitgeber wissen die dabei erworbenen Qualifikationen wie Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen durchaus zu schätzen und zu honorieren. Bei allen Vorteilen und Chancen ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass ein Aufenthalt im Ausland immer auch neue Herausforderungen mit sich bringt. Nicht selten handelt es sich dabei um administrative und bürokratische Angelegenheiten. So sollte zum Beispiel bereits im Vorfeld geklärt werden, wo beim Arbeiten in Südafrika Lohnsteuer zu zahlen ist.

Lohnsteuer im Ausland

Eine besondere Bedeutung bei der Klärung der Frage, wo beim Arbeiten in Südafrika Lohnsteuer zu zahlen ist, kommt dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen zu. Er entscheidet maßgeblich darüber, wo Steuern zu zahlen sind. Wer zum Beispiel seinen Wohnsitz ausschließlich in Südafrika hat, muss auch nur dort Steuern zahlen. Anders verhält es sich immer, wenn beim Arbeiten in Südafrika ein Wohnsitz in einem anderen Land, also in Deutschland liegt. Ist dies der Fall, kommt neben dem Wohnsitz insbesondere die Zeitspanne, für die der Steuerpflichtige zum Arbeiten in Südafrika ist, bei der Lohnsteuerpflicht eine ebenso wichtige Bedeutung zu. Außerdem gibt es in dieser Konstellation immer auch verschiedene Dinge bei der Besteuerung in Deutschland zu beachten.

Lohnsteuer bei deutschem Wohnsitz

Hat eine Person einen Wohnsitz in Deutschland und geht zum Arbeiten ins Ausland, kann sie grundsätzlich in zwei Staaten steuerpflichtig sein. Es kann also der Fall eintreten, dass das Einkommen in zwei Staaten, zu versteuern ist. Um dies zu vermeiden, kommen in Deutschland verschiedene Möglichkeiten in Betracht:

  1. Das ausländische Einkommen ist zwar in Deutschland zu versteuern, bereits gezahlte Steuern werden jedoch angerechnet.
  2. Im Rahmen eines Auslandstätigkeitserlasses ist eine Freistellung vom Lohnsteuerabzug möglich.
  3. Deutschland und der fragliche Staat haben ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.

Lohnsteuer im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens

Zwischen Deutschland und Südafrika besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. So wie mit vielen anderen Staaten der Welt auch. Ziel des Abkommens ist es, klar zu regeln, welcher der beiden Abkommensstaaten unter welchen Voraussetzungen das Besteuerungsrecht innehat und welcher der beiden Staaten auf selbiges Recht verzichtet. Auf diese Weise ist auch beim Arbeiten in Südafrika die Lohnsteuer geregelt. Ausschlaggebend ist dabei immer die Dauer, für die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres im Ausland tätig war.

Daraus ergibt sich: Wer nicht länger als 183 Tage im Jahr zum Arbeiten in Südafrika ist, muss Lohnsteuer in Deutschland zahlen, wenn dort ein Wohnsitz vorliegt. Wer hingegen einen Wohnsitz in Deutschland innehat, aber mehr als 183 Tage im Jahr zum Arbeiten in Südafrika ist, muss die Lohnsteuer auch dort zahlen. Im zweiten Fall hat dies auch Auswirkungen auf die Steuererhebung in Deutschland. Zwar muss der Steuerpflichtige das Einkommen aus der Auslandstätigkeit nicht erneut versteuern. Es wird aber zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen, mit dem gegebenenfalls weitere Einkommen in Deutschland zu versteuern sind. Das Einkommen kann also den Steuersatz erhöhen.

Zur Lohnsteuer beraten lassen

Die Klärung, wo beim Arbeiten in Südafrika Lohnsteuer fällig ist, gestaltet sich nicht immer einfach. Zahlreiche Faktoren haben einen entscheidenden Einfluss und können die Steuerpflicht massiv beeinflussen. Zwar muss dank des Doppelbesteuerungsabkommens beim Arbeiten in Südafrika Lohnsteuer nicht doppelt gezahlt werden. Das Verfahren vereinfacht sich dadurch aber nicht. Aus diesem Grund sollte vor dem Arbeiten in Südafrika die Lohnsteuerpflicht in jedem Fall geklärt sein. Dazu empfiehlt sich eine individuelle Beratung, die persönliche Kriterien berücksichtigt, wie zum Beispiel:

  • Wohnsitz,
  • Zeitspanne des Auslandsaufenthaltes und auch
  • eventuell vorhandene weitere Einkommen, die in Deutschland zu versteuern sind.

Auf diese Weise lässt sich verbindlich klären, wo und wie beim Arbeiten in Südafrika Lohnsteuer zu zahlen ist.

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