Lohnsteuer – Kanada

Berufliche Auslandsaufenthalte gehören heute in vielen Branchen bereits zum Arbeitsalltag. Egal, ob der Auslandsaufenthalt auf Anweisung des Vorgesetzten oder aus eigener Entscheidung erfolgt. Er bietet immer Möglichkeiten, neben Sprachkenntnissen auch interkulturelle Kompetenzen zu erwerben. Qualifikationen, die auch Arbeitgeber durchaus zu schätzen wissen. Nicht selten ist daher ein beruflicher Auslandsaufenthalt das Sprungbrett für die weitere Karriere. Das gilt wie bei jedem anderen Land auch für einen Aufenthalt in Kanada. Bei allen Vorteilen, die ein solcher Aufenthalt im Ausland mit sich bringt, gibt es immer auch zahlreiche Herausforderungen, die es zu meistern gilt. So sollte zum Beispiel möglich frühzeitig geklärt werden, wo beim Arbeiten in Kanada Lohnsteuer zu zahlen ist.

Lohnsteuer in Kanada

Die Frage, wo beim Arbeiten in Kanada Lohnsteuer zu zahlen ist, richtet sich maßgeblich danach, wo eine Person ihren Wohnsitz hat oder wo sich die Person überwiegend aufhält. So muss zum Beispiel Lohnsteuern in Kanada abführen, wer:

  • Dauerhaft in Kanada lebt und seinen Wohnsitz in Deutschland vollständig aufgibt, also vollständig nach Kanada auswandert
  • innerhalb eines Jahres überwiegend, d.h. mehr als sechs Monate bzw. 183 Tage in Kanada lebt und arbeitet.

In die Berechnung der (Arbeits-)Aufenthaltsdauer fließen auch An- und Abreise- sowie Krankheits- oder Streiktage.
Auch wer während seines Aufenthaltes in Kanada seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält, muss beim Arbeiten in Kanada Lohnsteuer zahlen. Es gelten zusätzlich aber einige Punkte insbesondere bei der deutschen Steuererklärung zu beachten.

Lohnsteuer bei deutschem Wohnsitz

Wer im Ausland arbeitet und währenddessen seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält, kann dem Besteuerungsrecht zweier Staaten gleichzeitig unterliegen. Es könnte also dazu kommen, dass das Einkommen in zwei Staaten zu versteuern ist. Um dies zu vermeiden, existieren in Deutschland drei Möglichkeiten, um einer solchen Doppelbesteuerung zu umgehen:

  1. Bei der Besteuerung in Deutschland werden bereits im Ausland gezahlte Lohn- oder Einkommenssteuern angerechnet
  2. Im Rahmen des Auslandstätigkeitserlasses ist eine Freistellung vom Lohnsteuerabzug möglich
  3. Freistellung vom Lohnsteuerabzug im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens

Lohnsteuer im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens

Weltweit hat Deutschland mit vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Darunter auch Kanada. Es dient dazu, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und regelt so, wann wo beim Arbeiten in Kanada Lohnsteuer zu zahlen ist. Grundsätzlich beruhen Doppelbesteuerungsabkommen darauf, dass ein Staat zugunsten des jeweils anderen Staates auf sein Besteuerungsrecht verzichtet. Welcher Staat das Besteuerungsrecht erhält, richtet sich dabei danach, wo der Arbeitnehmer vorrangig tätig ist. Der entscheidende Grenzwert liegt bei 183 Tagen bzw. sechs Monaten. Wer sich für weniger als 183 Tage im Jahr zum Arbeiten in Kanada aufhält, muss Lohnsteuer in Deutschland zahlen.