Lohnsteuer – Österreich

In immer mehr Branchen und Berufen ist es üblich oder notwendig, im Ausland zu arbeiten. Solche beruflichen Auslandsaufenthalte bieten die Chance, Sprachkenntnisse zu verbessern und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben. Auf diese Weise angeeignete Kenntnisse und Fähigkeiten wissen auch immer mehr Arbeitgeber zu schätzen. Ein Auslandsaufenthalt, egal ob aus freien Stücken oder auf Anweisung eines Vorgesetzten vollzogen, bietet daher immer wieder eine gute Möglichkeit, die Karriereleiter ein Stück weiter aufzusteigen. Bei jedem Auslandsaufenthalt gilt es aber immer auch, verschiedene Herausforderungen zu meistern. Zumeist sind sie bürokratischer oder administrativer Art. So sollte zum Beispiel die Frage geklärt werden, wo beim Arbeiten in Österreich Lohnsteuer zu zahlen ist.

Lohnsteuerpflicht

Ein wichtiges Kriterium bei der Klärung der Frage, wo beim Arbeiten in Österreich Lohnsteuer zu zahlen ist, stellt der Wohnsitz dar. Wer beim Arbeiten in Österreich auch gleichzeitig und vor allem ausschließlich dort wohnt, ist auch nur in Österreich in vollem Umfang steuerpflichtig. Wer hingegen zusätzlich oder ausschließlich einen Wohnsitz in Deutschland innehat, kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in Österreich steuerpflichtig sein. Das gilt insbesondere bei längeren beruflichen Auslandsaufenthalten für mehr als 183 Tage im Jahr. Wer auf diese Weise in Österreich und aufgrund seines Wohnsitzes auch in Deutschland steuerpflichtig ist, sollte einige Punkte beachten.

Lohnsteuer bei deutschem Wohnsitz

Diese Konstellation, Wohnsitz in Deutschland und überwiegender (beruflicher) Aufenthalt in Österreich, kann dazu führen, dass eine Person in beiden Staaten grundsätzlich der Besteuerung unterliegt. Es könnte also dazu kommen, dass ein Einkommen in zwei Staaten zu versteuern ist, theoretisch. Damit das in der Praxis nicht geschieht, sieht das deutsche Steuerrecht mehrere Möglichkeiten zur Vermeidung von Doppelbesteuerung vor:

  1. Bei der Steuererhebung in Deutschland werden bereits im Ausland gezahlte Lohn- oder Einkommenssteuern angerechnet.
  2. Im Rahmen des Auslandstätikeitserlasses ist eine Freistellung vom Lohnsteuerabzug möglich.
  3. Eine Freistellung vom Lohnsteuerabzug ist im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens möglich.

Lohnsteuer im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens

Wie mit allen Ländern der Europäischen Union hat Deutschland auch mit Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Es regelt, welcher der beiden Staaten beim Arbeiten in Österreich Lohnsteuer erheben darf, ohne dass es zu einer Doppelbesteuerung kommt. Zentraler Bestandteil des Abkommens ist der Verzicht eines Staates zugunsten des anderen auf sein Besteuerungsrecht. Auf diese Weise muss beim Arbeiten in Österreich Lohnsteuer immer nur in einem Staat gezahlt werden. Welcher das ist, richtet sich insbesondere nach der (Arbeits-)Aufenthaltsdauer in einem der beiden Staaten.

Ein entscheidender Grenzwert ist die Dauer von 183 Tagen. Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat und für weniger als 183 Tage im Jahr zum Arbeiten in Österreich ist, muss sein Einkommen in Deutschland versteuern. Wer hingegen mehr als 183 Tage in Österreich arbeitet und einen Wohnsitz in Deutschland hat, muss beim Arbeiten in Österreich Lohnsteuern im Tätigkeitsland zahlen, also in Österreich.