Krankenversicherung – Malaysia

Das Gesundheitssystem in Malaysia besteht zum einen aus der überwiegend öffentlichen Versorgung und zum anderen aus einem privaten Gesundheitssektor. In den Großstädten übernehmen Fachärzte (oft mit medizinischer Ausbildung im Ausland) die gesundheitliche Versorgung. Patienten können sich gegen eine geringe Aufnahmegebühr in öffentlichen Kliniken und Krankenhäusern behandeln lassen. Die hygienischen Verhältnisse sind weitgehend gut und westliche, auch viele deutsche Arzneimittel sind in den Städten erhältlich. Medizinische Versorgung auf westlichem oder hohem Niveau finden Patienten jedoch nur in den großen Städten oder in privaten Gesundheitseinrichtungen. Rechnungen, die von Krankenhäusern oder Ärzten ausgestellt werden, sind oftmals hoch und müssen meist sofort, wenn nicht gar im Vorhinein beglichen werden. Wer also nicht über die ausreichenden finanziellen Mittel verfügt, sollte nur mit einer weltweit gültigen Krankenversicherung nach Malaysia reisen. Eine Reiserückholversicherung ist ebenso empfehlenswert.

Reisen Sie direkt von Deutschland nach Malaysia, bestehen zwar keine Vorschriften, über welche Impfungen sie verfügen sollten. Das Auswärtige Amt empfiehlt dennoch, die Standardimpfungen nach aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Zu den empfohlenen Impfungen gehören:

  • Tetanus
  • Diphtherie
  • Keuchhusten
  • Polio
  • Mumps
  • Masern
  • Röteln
  • Influenza
  • Hepatitis A und B
  • Typhus
  • Tollwut
  • Japanische Encephalitis
  • Gelbfieber

Sozialversicherungssystem in Malaysia – kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Malaysia

Das malaiische System der Sozialversicherung ist mit dem Deutschen kaum zu vergleichen. Es gibt dennoch einige Absicherungen, die denen in Deutschland nahekommen:

  • Sickness benefits: Die grundlegende Krankenversorgung wird in Malaysia durch Subventionen und Steuern finanziert.
  • Employees‘ Provident Fund – EPF: In den Rentenfonds zahlen sowohl Arbeitnehmer (max. 11 % ihres Einkommen, reduzierbar auf 8 %) als auch Arbeitgeber (max. 12 bzw. 13 % – je nach nach Höhe des monatlichen Gehaltes) ein.
  • Social Security Organisation – SOCSO: Auch in die Erwerbsminderungsrente zahlen Arbeitnehmer (0,5 % ihres Einkommens) und Arbeitgeber (1,75 %) ein. Sie verwaltet sowohl die Invaliditätsrentenversicherung (Invalidity Pension Scheme) als auch die Arbeitsunfallversicherung (Employment Injury Insurance Scheme). Über die SOCSO sind somit Rehabilitationsmaßnahmen möglich. Die SOCSO ist aber nur für malaiische Mitarbeiter anwendbar bzw. auf Personen, die dauerhaft in Malaysia leben und arbeiten.
  • Work Injury Benefits: Die Unfallversicherung wird über die SOCSO finanziert.
  • Human Resources Development Fund – HRDF: In den Fonds für Fort- und Weiterbildungen zahlen Arbeitgeber ein (1 %).

Da die Beiträge zur Absicherung nur niedrig ausfallen, sind auch die im Schadensfall daraus resultierenden Geldleistungen keine alternative Absicherung für Entsandte aus Deutschland. Zumal Expatriats und ausländische Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber von der Zahlung der EPF-Beiträge befreit sind – sie können jedoch Beiträge auf freiwilliger Basis einzahlen. Es gibt weder eine Arbeitslosenversicherung noch eine obligatorische Krankenversicherung in Malaysia. Niemand ist dazu verpflichtet, sich krankenversichern zu lassen. Da das Sozialversicherungssystem nicht mit dem Standard in Europa mithalten kann, gibt es kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Malaysia. Das bedeutet, dass Wartezeiten und Versicherungsleistungen nicht angerechnet werden und es unter Umständen zu Doppelversicherungen kommt.