Jobs – Italien

Welche Jobs sind in Italien beliebt?

Italien hat ein breit gefächertes Branchennetz, das Berufsgruppen aus dem Wirtschaftsbereich bis zum Ingenieurwesen regelmäßig international nachfragt.
Ein starkes Nord-Süd-Gefälle der industriellen Infrastruktur sorgt jedoch dafür, dass die meisten Angebote eher im Norden bis nach Rom zu finden sind. Auch sind, bezogen auf die Größe der ansässigen Unternehmen hier die meisten internationalen Konzerne ansässig.

Welche Bedingungen muss ich für einen Job in Italien erfüllen?

Italiens Arbeitsmarkt ist in den europäischen Arbeitsmarkt integriert. Aufenthalt und Arbeitserlaubnis müssen von EU-Europäer nicht gesondert beantragt werden. Das heißt: Einreise und Arbeitsbeginn werden nicht gesondert beantragt werden, Visum und Arbeitserlaubnis sind nicht nötig.

Anmeldung der Arbeitstätigkeit in Italien

Trotzdem müssen sich alle behördlich melden, wenn die in Italien einen Job anfangen. Das gilt sowohl für Expats als auch für Arbeitnehmer, die direkt in Italien beschäftigt sind. Ein Aufenthalt ab einer Dauer von 3 Monaten muss bei der örtlichen Polizeistation beantragt werden. Zuständig für bestimmte Gebiete ist jeweils die Questura, die jeweilige Regionalvertretung der italienischen Polizei bzw. des Polizeipräsidenten der Provinz. Auch Umzüge oder Jobwechsel müssen hier angezeigt werden, denn die Polizei übernimmt Aufgaben der Ausländerbehörde in Italien. Was brauchen Sie von dort: Die permesso di soggiorno – eine Art Aufenthaltserlaubnis und Nachweis der wirtschaftlichen Eigenständigkeit. Für EU-Bürger ist der Erhalt in der Regel eine Formalie, wenn die Zusage einer Arbeitsstelle vorliegt bzw. anderweitig nachgewiesen werden kann, dass durch die Einreise die Sozialkassen Italiens nicht in Anspruch genommen werden. Die Aufenthaltsgenehmigung muss regelmäßig verlängert werden, wenn der Aufenthalt über einen längeren Zeitraum geht. Wohnungswechsel hingegen müssen bei der Einwohnermeldebehörde angemeldet werden – der Vorgang ist nicht wesentlich verschieden von einem Wechsel des Wohnorts in Deutschland.

Libretto di Lavoro – Arbeitsmeldebescheinigung

Jedes europäische Land hat – trotz grundsätzlicher Garantien zur freien Arbeitsplatzwahl und Wohnungswahl – je unterschiedliche Regelungen, wie das administrativ umgesetzt wird. In Italien ist für den längerfristigen Aufenthalt die Libretto di Lavoro nötig. In dem jeweils individuellen Register wird der aktuelle Arbeitgeber vermerkt. Das geschieht durch den Arbeitgeber selbst und muss immer aktuell sein. Im Fall des Falls ist die Bescheinigung eine wichtige Grundlage für den Erhalt von Sozialleistungen in Italien und ggf. eine Anrechnung, wenn diese in Deutschland erfolgen kann.

Entsendung oder Jobsuche – was ist der beste Weg?

Die Angleichung des italienischen Arbeitsmarkts an die EU macht die Grundlage für den Job aus rein administrativer Sicht nicht mehr so wichtig. Sowohl die Entsendung als Expatriate ist ein guter Weg als auch die direkte Bewerbung auf einen Job in Italien. Die persönliche Situation ist hier meist das entscheidende Kriterium.

Besteuerung im Job und soziale Absicherung: Welche Eckpunkte müssen bei der Arbeit in Italien beachtet werden?

Für Deutsche ist auch im Ausland zunächst das deutsche Steuerrecht maßgeblich. Das sagt grundsätzlich aus, dass dort, wo sich der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt befindet, auch Steuern gezahlt werden müssen. Wer seinen Arbeitsplatz dauerhaft nach Italien verlegt, muss meist auch seine Steuern klar dort entrichten. Bei vielen Expats stellt sich jedoch die Frage, wie genau der Bereich der Steuern bewertet werden muss. Denn oft liegt ihr Lebensbereich nicht nur in Italien oder Deutschland.

Doppelbesteuerung

Zwischen Italien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es regelt, dass nur jeweils ein Land für die Besteuerung zuständig ist. Als Richtwert gilt die Hälfte der Tage eines Jahres, während derer man sich im später zuständigen Land aufhalten muss. Wenn das unklar ist, weil bspw. zum Job in Italien weitere Reisen gehören, die in andere Länder führen, wird meist das Land mit dem durchgängig oder addiert längsten Aufenthalt insgesamt als zuständig gewertet. Grundlegend hat allerdings jedes Land, in dem der Arbeitnehmer wohnt und arbeitet, ein Recht darauf, Steuern zu erheben. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert, dass eine doppelte Besteuerung der Einkommen stattfindet, denn in der Regel wird jeweils das gesamte Einkommen des Arbeitnehmers in einem Land versteuert. Unabhängig davon, woher es kommt. Das trifft auf Expatriates auch dann zu, wenn sie von Deutschland aus bezahlt werden. Hier muss jedoch darauf geachtet werden, ob und welche Auswirkungen das auf den Ort der Besteuerung hat.

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