Jobs – Österreich

Welche Jobs sind im Ausland beliebt?

Österreich gehört zur Europäischen Union, zu den Kernländern und damit für Deutsche sehr eng zum vertrauten Arbeitsmarkt. Eine verzweigte Industrie, ein großer Tourismus-Sektor und eine facettenreiche Kulturindustrie machen viele Arbeitsmöglichkeiten und Jobs in Österreich interessant. Auf Grund seiner unmittelbaren Nachbarschaft zu Deutschland ist es nicht gerade das klassische oder ein überdurchschnittlich beliebtes Auswanderungsland – sein Arbeitsmarkt ist jedoch für viele attraktiv. Zahlreiche große und mittlere Unternehmen suchen regelmäßig auch international nach Beschäftigten, die sich durch besondere Qualifikation in den ausgeschriebenen Jobs auszeichnen. Bestimmte Branchen wachsen zudem und suchen grundlegend nach Angestellten.

Durch die nahe Lage und die ähnlich strukturierte Wirtschaft in Österreich ist auch das Jobangebot entsprechend breit gefächert.

  • Vertriebsleiter und Marketing-Leitung
  • Management-Mitarbeiter für Kommunikation
  • Ingenieursberufe für Verfahrenstechnik
  • Tourismus-Management
  • Kulturmanagement und Museums-Wissenschaftler
  • Agrar-Ingenieure im Feld- und Weinbau

und andere Berufsfelder mehr bieten vielen Interessenten aus Deutschland eine Perspektive.

Welche Bedingungen muss ich für einen Job in Australien erfüllen?

Der österreichische Arbeitsmarkt ist für Deutsche aufgrund seiner Eingliederung in den europäischen Wirtschafts- und Arbeitsraum nicht ernsthaft reglementiert. Der Zugang ist weder durch Visumsregeln noch Einschränkungen bei der Arbeitserlaubnis beschränkt. Der Aufenthalt sowohl zu privaten Zwecken als auch vor beruflichen Hintergrund ist an keine Bedingungen und Fristen gekoppelt. Nach europäischem Recht gilt für Bürger der EU-Kernstaaten in Österreich dieselbe Freizügigkeit wie im Heimatland.

Eckpunkte bei längerfristigem Aufenthalt für einen Job in Österreich
Verantwortlich für die Anmeldung zum Aufenthalt in Österreich ist das österreichische Bundesministerium für Inneres (BMI). Auch innerhalb der Freizügigkeitsregeln der EU für Österreich müssen hier unterschiedliche Auflagen eingehalten werden.

  • Aufenthalt länger als 6 Monate
    Zeigt sich, dass der Aufenthalt länger als 6 Monate dauert oder ist er von vorn herein längerfristig geplant, muss bis spätestens zum Ende des 4. Monate beim BMI dieser längere Aufenthalt angezeigt werden. Es wird dann bei Erfüllung folgender Kriterien ein dauerhafter Aufenthalt anerkannt:
  • Voraussetzung der Selbstständigkeit oder der Anstellung bei einem österreichischen Unternehmen
  • Nachweis einer ausreichenden (auch familiär wirksamen) Krankenversicherung
  • Nachweis ausreichender Existenzmittel (auch ggf. für die Familie).
  • Unbefristeter Aufenthalt
    Nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts erteilt das BMI in der Regel eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.

Entsendung oder Jobsuche – was ist der beste Weg?

Für Österreich spielt die Art der Suche nach einem geeigneten Job eine nachgeordnete Rolle. Als Deutscher profitieren Sie von der durch die EU garantierten Freizügigkeit innerhalb der EU-Staaten. Eine Bewerbung auf einen Job ist sowohl von innerhalb Österreichs als auch von Deutschland aus möglich. Auch die Entsendung als Expatriate unterliegt keinen besonderen Einschränkungen.

Besteuerung im Job und soziale Absicherung: Welche Eckpunkte müssen bei der Arbeit in Österreich beachtet werden?

Für Österreich, ist eine wirksame Krankenversicherung für das Ausland empfehlenswert. Teilweise wirkt innerhalb der EU die bestehende nationale Krankenversicherung weiter. Jedoch sind spezifische Regelungen für Österreich zu beachten. In Österreich herrscht Krankenversicherungspflicht. Gesetzliche Krankenkassen decken die grundlegende Versorgung ab. Private Zusatzversicherungen können den Versicherungsschutz gezielt ergänzen. Bestimmte Leistungen sollten beim Aufenthalt in Österreich ebenfalls durch eine zusätzliche Krankenversicherung oder bis zu einer bestimmten Aufenthaltsdauer durch eine Auslandskrankenversicherung gedeckt werden. Welche ist abhängig vom Bundesland des Aufenthalts und der eigenen Versicherungskonstellation. Steuerrechtlich gilt in der Regel: Dort, wo man die meiste Zeit des Jahres verbringt, müssen auch Steuern gezahlt werden.

Abweichend davon können im Falle einer Entsendung jedoch unterschiedliche steuerliche Bewertungen gelten. Ihr Steuerfachberater wird Ihnen bei der Einschätzung zur Seite stehen.

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