Entsendung

Wenn ein Arbeitnehmer auf Weisung seines deutschen Arbeitgebers für einen bestimmten Zeitraum im Ausland arbeitet, handelt es sich um eine Entsendung. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eigens für die Auslandsarbeit eingestellt wird. Eine Entsendung ist immer zeitlich befristet, unterschieden wird hier nach den verschiedenen Zeiträumen:

• Dienstreise, Dauer bis zu drei Monate • Abordnung, Dauer zwischen drei und zwölf Monaten • Delegation, Dauer zwölf Monate bis drei Jahre