Berufsunfähigkeitsversicherung – Emirate

Wer zum Arbeiten ins Ausland geht, sollte immer seinen Versicherungsschutz genau prüfen. Das gilt in besonderem Maße bei einem Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Im Zielland selbst gibt es keinen Sozialversicherungsschutz wie etwa in Deutschland. Der komplette Versicherungsschutz muss daher privat erfolgen. Neben einem angemessenen Schutz gegen Krankheit und Unfall gilt es außerdem, den Schutz bereits bestehender privater Krankenversicherungen beim Auslandsaufenthalt zu prüfen. So zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in den Emiraten. Speziell sollten Betroffene prüfen, ob:

  • Der Schutz einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in den Emiraten gegeben ist.

  • Gegebenenfalls Vertragsänderungen notwendig werden, um den Versicherungsschutz auch im Ausland aufrechtzuerhalten.

  • Eventuell sogar der Wechsel der Versicherung erforderlich ist.

ehepaar in einem beratungsgespräch

Welchen Versicherungsschutz bietet bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in den Emiraten?

Grundlage einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist wie bei anderen privaten Versicherungen die Einschätzung des Risikos durch den Versicherungsanbieter. Er ermittelt anhand verschiedener Faktoren, wie groß das Risiko ist, dass bei einem Versicherten der Versicherungsfall eintritt. Eine wichtige Größe stellt dabei auch das Land dar, in dem der Versicherte lebt und arbeitet. Dementsprechend beschränkt sich der Versicherungsschutz bei vielen Versicherungsanbietern ausschließlich auf das Heimatland des Versicherten. Also zum Beispiel Deutschland. Wer einen Aufenthalt zum Arbeiten in den Emiraten plant, sollte daher genau prüfen, ob der Schutz einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung an ein bestimmtes Land gebunden ist. Manche Anbieter machen auch Unterschiede bei den Zielländern. So kann ein Arbeitsaufenthalt in einem EU-Staat durchaus mit abgesichert sein, während der Versicherungsschutz in einem Nicht-EU-Staat nicht gegeben ist. Optimal ist beim Arbeiten in den Emiraten eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die einen weltweiten Schutz anbietet. Sicherheitshalber sollten Versicherte auch prüfen, ob ein längerer Auslandsaufenthalt durch die bestehende Versicherung gedeckt ist. Auch hier kann es je nach Anbieter zu Einschränkungen kommen. Eine relativ gängige Bedingung bei bestehendem Auslandsschutz ist die Forderung, dass sich der Versicherte im Versicherungsfall von einem Arzt in Deutschland untersuchen lassen muss.

Was sollten Versicherte klären?

Wie bei vielen privaten Versicherungen ist auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in den Emiraten entscheidend, was im Vertrag vereinbart ist. Dies kann von Anbieter zu Anbieter und auch von Tarif zu Tarif mitunter erheblich variieren. Jeder Versicherte sollte daher genau prüfen, welcher Schutz in seinem Vertrag vereinbart ist und was sich daraus für die Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in den Emiraten ergibt. Im Zweifelsfall, wenn nicht klar ersichtlich ist, welcher Versicherungsschutz gegeben ist, hilft auch der Versicherungsanbieter bei der Klärung dieser Frage weiter.

Kein Schutz durch bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in den Emiraten – was tun?

Bietet eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in den Emiraten nicht den gewohnten und gewünschten Versicherungsschutz, gibt es mehrere Möglichkeiten für die Versicherten:

  • Wechsel zu einem anderen Versicherungsanbieter
  • Bestehenden Vertrag anpassen oder ändern
  • Bestehenden Vertrag für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland ruhen lassen

Für jede der genannten Möglichkeiten gibt es wiederum mehrere Optionen. Welche davon im Einzelfall tatsächlich die beste ist, hängt von den persönlichen Gegebenheiten des Versicherten ab. Einen bestehenden Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in den Emiraten anzupassen oder zu ändern, dürfte die beste und einfachste Option sein. Voraussetzung ist jedoch, dass der Anbieter und auch der bestehende Vertrag entsprechende Veränderungen oder Erweiterungen zulassen.