Berufsunfähigkeitsversicherung – Dänemark

Vor einem Arbeitsaufenthalt in Dänemark gibt es immer viele Dinge zu regeln, vorzubereiten und Fragen zu klären. Das gilt in besonderem Maße für den Versicherungsschutz für die Zeit im Ausland. Wer im Auftrag seines Arbeitgebers in Dänemark arbeitet, tut dies häufig im Rahmen einer sogenannten Entsendung. In diesem Fall bleibt die Sozialversicherungspflicht und auch der Versicherungsschutz in Deutschland vollständig bestehen. Anders verhält es sich mit privaten Versicherungen. So sollten Betroffene auf jeden Fall genau prüfen und klären, wie es um ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Dänemark steht.

Bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Dänemark Schutz?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als ein besonders wichtiger Versicherungsschutz, über den Berufstätige auf jeden Fall verfügen sollten. Der Versicherungsschutz ist dabei in sehr hohem Maße an die individuellen Risiken und Gegebenheiten des Versicherungsnehmers angepasst. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Risikosituation im Heimatland des Versicherungsnehmers. Abhängig von den jeweils geltenden Gesetzen, Verordnungen und Regelungen variiert diese Risikosituation von Land zu Land. Deshalb erstreckt sich der Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht automatisch immer auch auf das Ausland. Üblich sind bei dieser Art von Versicherungen drei Möglichkeiten:

  • Versicherungsschutz ist ausschließlich im Heimatland, nicht aber im Ausland gegeben

  • Der Versicherungsschutz gilt im Heimatland und darüber hinaus auch im europäischen Ausland

  • Schutz besteht weltweit

ehepaar in einem beratungsgespräch

Ob eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Dänemark Schutz bietet, hängt in erster Linie davon ab, was im Versicherungsvertrag individuell festgelegt ist. Der gewünschte Schutz kann, muss aber nicht automatisch gegeben sein. Darüber hinaus gilt bei vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen speziell für Aufenthalte im Ausland zusätzlich eine weitere Einschränkung: Sie gelten häufig nur für kurze Aufenthalte im Ausland, etwa Urlaube oder Dienstreisen. Bei einem längeren Aufenthalt zum Arbeiten im Ausland kann der gewünschte Schutz auch aus diesem Grund im Einzelfall nicht gegeben sein.

Was sollten Versicherte vor einem Arbeitsaufenthalt in Dänemark klären?

Die Einschränkungen des Schutzes einer Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Dänemark können sehr unterschiedlich ausfallen und von Vertrag zu Vertrag variieren. Jeder Versicherungsnehmer sollte daher individuell prüfen, ob sein bestehender Versicherungsvertrag den Schutz im Ausland einschränkt oder nicht. Ob Einschränkungen vorliegen, können Versicherte anhand ihrer Versicherungsunterlagen selber überprüfen. Auch der Versicherungsanbieter erteilt hierzu Auskunft.
Konkret sollten Versicherte prüfen, ob:

  • Versicherungsschutz beim Arbeiten in Dänemark besteht
  • Der Schutz für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gegeben ist
  • Der Schutz im Ausland eventuell an bestimmte Bedingungen geknüpft ist

Wie lässt sich der gewünschte Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Dänemark sicherstellen?

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Berufsunfähigkeitsversicherungen kann ein bestehender Versicherungsvertrag durchaus bereits den gewünschten Schutz im Ausland bieten. Ist dies nicht der Fall, haben Versicherte mehrere Möglichkeiten, wie sie den gewünschten Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Dänemark erreichen können:

  • Bestehenden Vertrag erweitern und um die gewünschten Kriterien erweitern
  • Wechsel des Anbieters, d. h. bestehenden Vertrag kündigen und neuen Vertrag mit gewünschtem Schutz bei einem anderen Anbieter abschließen
  • Bestehenden Vertrag ruhen lassen und eine weitere Berufsunfähigkeitsversicherung zum Arbeiten in Dänemark abschließen

Welche Möglichkeit im Einzelfall die beste ist, lässt sich nicht pauschal sagen und hängt ebenfalls sehr stark davon ab, was im bestehenden Versicherungsvertrag vereinbart ist. So bieten viele Versicherungen die Möglichkeit an, einen Vertrag ruhen zu lassen und zu einem späteren Zeitpunkt, etwa nach einer Rückkehr aus dem Ausland, fortzuführen – gegebenenfalls nach einer erneuten Gesundheitsprüfung.